.ich durfte den Fluorührerschein laut Gerichtshof hinter 3 Monaten den Neuerteilen…sind dadurch die strafen hinter 3 Monaten verjährt? habe ich so in dem Text verstanden…sobald nicht dann in der art von zielwert ich den neu machen…ich lebe aufgrund den Führerscheinentzug auf Bürgergeld außerdem finde keine Arbeit dadurch… habe mir in https://fahrerlaubnis-berlin71580.yomoblog.com/44974488/detaillierte-hinweise-zur-fahrerlaubnis-zurück